Grundschul-Schnuppertag

Das Robert-Schuman-Gymnasium Saarlouis lädt am Samstag, dem 08. Januar 2022, interessierte Viertklässler:innen mit jeweils einem Elternteil herzlich zum Grundschul-Schnuppertag ein.

Von 8:20-10:15 Uhr (Einlass und 2G-Plus-Kontrolle ab 8:00 Uhr) und von 10:45 – 12:40 Uhr (Einlass und 2G-Plus-Kontrolle ab 10:25 Uhr) freuen wir uns auf jeweils 72 Schüler:innen und 72 Elternteile.

Für die Grundschüler:innen veranstalten wir eine begleitete Schulhausrallye in Kleingruppen, bei der sich einige Fächer spielerisch vorstellen werden. Parallel dazu informieren wir die Eltern in acht Kurzvorträgen über alles Wissenswerte zu den Zweigen des RSGs, dem Unterstufenprogramm und dem Angebot der Nachmittagsbetreuung und unseres Bistros. Auch unsere Schulsozialarbeiterin wird sich und ihre Angebote vorstellen.

Nach derzeitiger Rechtsverordnung gilt für die Erwachsenen die „2G-Plus-Test oder 2G-Plus-Booster“-Regelung. Die Grundschüler:innen müssen nur den Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule vorlegen.

Zur möglichen Kontaktnachverfolgung und wegen der begrenzten Teilnehmerzahl erfolgt die Anmeldung zu einer der beiden Veranstaltungen über das Online-Anmeldeformular.

Pro Grundschulkind darf nur ein Elternteil als Begleitperson teilnehmen.

Über mögliche Änderungen der Rechtsverordnung informieren wir über die Homepage und über die von Ihnen angegebene Email-Adresse.

Die Anmeldung ist bis zum 31.12.2021 möglich.

Anmeldung zum Grundschul-Schnuppertag

Hinweise zur Auswahl des jeweiligen Zeitfensters: Klicken Sie im Kalender den 08. Januar an und wählen Sie das gewünschte Zeitfenster aus. Leuchtet das Zeitfenster grün auf, sind noch Kapazitäten frei und Sie können Ihre Kontaktdaten eingeben. Durch „Senden“ schließen Sie die Anmeldung ab.

Persönliche Daten

Die Datenerhebung erfolgt um im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 6 Abs. 2 Saarländisches COVID 19 Maßnahmengesetz, § 1 Abs. 1 Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie in Verbindung mit dem Musterhygieneplan zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona- Pandemiemaßnahmen, jeweils in der geltenden Fassung.
 
Die Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt nach dessen Aufforderung basiert auf §§ 8, 9 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Eine Übermittlung der Kontaktdaten erfolgt im Hinblick auf die genannten Zwecke ausschließlich an das jeweils zuständige Gesundheitsamt nach dessen Aufforderung. Die Daten werden für die Dauer von 4 Wochen gespeichert und anschließend gelöscht.
 
Als betroffene Person stehen Ihnen unter den in den Artikeln genannten Voraussetzungen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) bei der Aufsichtsbehörde: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, https://www.datenschutz.saarland.de