Hausordnung

Hausordnung

Ziel der Hausordnung ist es, das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft zu fördern. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle in der Schule wohlfühlen und erfolgreich lernen und arbeiten können. Gegenseitige Rücksichtnahme, Anerkennung und Achtung sind für einen reibungslosen Umgang Voraussetzung. Es ist alles zu unterlassen, was MitschülerInnen gefährden könnte.

  • Zu Beginn des Unterrichts befinden sich die SchülerInnen in ihren jeweiligen Klassenräumen. Funktionsräume werden von den Fachlehrern/Fachlehrerinnen geöffnet.
  • Die SchülerInnen warten in den Umkleideräumen, bis sie vom Sportlehrer/der Sportlehrerin abgeholt werden. Die Umkleideräume bleiben während des Sportunterrichts abgeschlossen. Zur Vermeidung von Diebstahl werden Wertsachen grundsätzlich in der Turnhalle deponiert.
  • Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss dürfen sich die SchülerInnen in einem ihnen zugewiesenen Raum aufhalten. Ruhe und Ordnung sind Selbstverständlichkeit.
  • Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle SchülerInnen unverzüglich den Unterrichtsraum und begeben sich auf den Schulhof. Bei schlechter Witterung kann der Aufenthalt im Klassenraum gestattet werden.
  • Die SchülerInnen der Klassenstufen 5-9 dürfen während der Unterrichtszeit und der Pausen das Schulgelände nicht verlassen. SchülerInnen der Klassenstufen 10 – 12 ist das Verlassen des Schulgeländes während Pausen und Freistunden gestattet. In diesen Fällen entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in diesen Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten (§14(4) ASchO).
  • Den SchülerInnen der Klassenstufen 10 – 12 ist während Freistunden der Aufenthalt im Oberstufenraum gestattet. Die von der Schülervertretung aufgestellten Regeln sind zu beachten.
  • Das Mitbringen und der Verzehr warmer Speisen ist in Klassen- und Funktionsräumen sowie auf den Fluren nicht gestattet.
  • Nach dem 1. Pausengong haben die SchülerInnen in der Regel den Schulhof zu verlassen und die Klassenräume aufzusuchen.
  • Tischtennis spielen und andere Ballspiele sind nur während der Pausen und außerhalb der Unterrichtszeit gestattet. Es gilt zu vermeiden, dass der Unterricht in den angrenzenden Räumen gestört wird. Das Fußballspielen ist nur in dem umzäunten Feld vor Gebäude F mit von der Schule gestellten Bällen gestattet, die im Sekretariat ausgegeben werden.
  • Die Klassenbücher sind nach Unterrichtsschluss in den Schrank vor dem Sekretariat einzuordnen. Findet Sport außerhalb des RSG statt, bleibt das Klassenbuch in der Schule.
  • Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle von den Schülerinnen und Schülern hochgestellt.
  • Zur Vermeidung von Diebstahl dürfen größere Geldbeträge nicht mit zur Schule gebracht werden.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Ablegen der Schultaschen vor den Türen und in den Gängen sowie das Sitzen auf den Treppen nicht gestattet.
  • Unterrichtsräume und Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und sauber zu halten. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich zu melden. Bei Beschädigung des Gebäudes, seiner Einrichtungsgegenstände sowie der Anlagen um das Schulgebäude werden die SchülerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
  • Rauchen ist nur noch volljährigen SchülerInnen außerhalb des Schulgeländes gestattet. Zigaretten sind in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
  • Es ist untersagt, gefährliche Gegenstände (insbesondere Waffen oder gleichgestellte Gegenstände) mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen (§14(2a) ASchO). Innerhalb der Schulanlage und bei Schulveranstaltungen ist den Schülern der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht erlaubt (§14(6) ASchO).
  • Die Eingangstore zum Schulgelände sind kein Aufenthaltsort für SchülerInnen. Sie sind stets freizuhalten, um den ungehinderten Zugang zum Schulgelände zu gewährleisten.
  • In der Zeit von 12.00 – 13.30 h sind die Plätze im Bistro ausschließlich zum Essen reserviert. In dieser Zeit dürfen keine Hausaufgaben im Bistro erledigt werden.
  • Alle Plätze im Bistro sind im sauberen Zustand zu hinterlassen. Müll ist in die bereitstehenden Müllgefäße zu entsorgen. Essenstablette sind in den dafür vorgesehenen Tablettwagen einzuräumen.
  • Der Gebrauch von Handys und elektronischen Geräten mit vergleichbaren Möglichkeiten (insbesondere Telefonieren, SMSen, Anfertigen von Bild-, Film- und Tonaufnahmen und deren Verbreitung über das Internet) ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. In dringenden Fällen kann eine Lehrkraft oder eine Schulsekretärin den Gebrauch kurzzeitig gestatten.

Die vorliegende Fassung der Hausordnung wurde am 29.05.2018 einstimmig von der Schulkonferenz verabschiedet.


Uwe Peters, OStD
Schulleiter

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